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Überrollkäfig


Überrollkäfige für den normalen Straßenverkehr sind nur im hinteren Bereich des Fahrzeuges erlaubt (ab der zweiten Sitzreihe).

  • Diese Käfige müssen sicher ausgeführt werden (entsprechende Polsterung wegen Verletzungsgefahr ist unbedingt notwendig).

  • Im vorderen Bereich sind Überrollkäfige nur dann genehmigungsfähig, wenn das Fahrzeug im Motorsport eingesetzt wird. In diesem Fall muss der Zulassungsbesitzer eine Motorsportlizenz vorweisen und das Fahrzeug wird in seiner Verwendung eingeschränkt. (Das Fahrzeug wird nur auf den Zulassungsbesitzer mit dieser Lizenz zugelassen, und darf nur auf dem Weg von und zu Motorsportveranstaltungen verwendet werden).