Logo
Drucken PDF

Scheibenfolien

 

  • Scheibenfolien mit einem Transmissionsgrad über 20% sind zulässig, darunter müssen Weitwinkelspiegel der Klasse IV montiert werden.

 

  • Es ist keine Montage von getönten Scheibenfolien an der Windschutzscheibe und an den Seitenscheiben der 1.Sitzreihe erlaubt.,

 

  • Nur Splitterschutzfolien mit einem Mindesttransmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) von 85% sind erlaubt.

 

  • Nur eine Folie pro Scheibe (gilt auch dann wenn eine außen und eine innen angebracht ist)

 

  • Folien (Sonnenblenden) im oberen Bereich der Windschutzscheibe sind genauso verboten.

 

  • Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines Fachbetriebs.

 

  • Marke und Typenbezeichnung müssen auf der Folie vorhanden sein.

 

  • Die Aufbringung muss so erfolgen, dass die Folie 3-4 mm vom Scheibenrand entfernt ist.