Scheibenfolien
- Scheibenfolien mit einem Transmissionsgrad über 20% sind zulässig, darunter müssen Weitwinkelspiegel der Klasse IV montiert werden.
- Es ist keine Montage von getönten Scheibenfolien an der Windschutzscheibe und an den Seitenscheiben der 1.Sitzreihe erlaubt.,
- Nur Splitterschutzfolien mit einem Mindesttransmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) von 85% sind erlaubt.
- Nur eine Folie pro Scheibe (gilt auch dann wenn eine außen und eine innen angebracht ist)
- Folien (Sonnenblenden) im oberen Bereich der Windschutzscheibe sind genauso verboten.
- Bestätigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines Fachbetriebs.
- Marke und Typenbezeichnung müssen auf der Folie vorhanden sein.
- Die Aufbringung muss so erfolgen, dass die Folie 3-4 mm vom Scheibenrand entfernt ist.
- Alle zugelassenen Scheibenfolien angeführt, siehe auch unter:
http://versa.bmvit.gv.at/index.php?id=40