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Lenkrad

 

  • Bei Fahrzeugen mit einer Servo Lenkung ist ein Mindest-Außendurchmesser von 300 mm genehmigungsfähig. Ansonsten muss dieser deutlich größer sein.
  • Uneingeschränkte Sicht auf den Armaturenbereich, wie Geschwindigkeitsmesser bzw. Kontrollleuchten muss gegeben sein.
  • Im Fahrverhalten darf keine Verschlechterung, auch im Zusammenhang mit weiteren Änderungen auftreten.
  • Wenn das Fahrzeug original mit Airbag bzw. ESP ausgestattet ist dürfen nur noch solche eingebaut werden, die mit Airbag ausgestattet sind und die das ESP unterstützen.
  • Die Hupe muss in Funktion bleiben.
  • Kennzeichnung der Lenkradtype ablesbar.
  • Die Kombination Breitreifen/Sportlenkrad kann bei Fahrzeugen ohne Servolenkung Probleme bereiten (z.B. beim Bremsen auf unterschiedlichen Fahrbahnbeschaffenheiten zw. linkem und rechtem Vorderrad).
  • Ein Teilegutachten muss vorhanden sein das die Eignung für das Fahrzeug bestätigt. Einhaltung sämtlicher Auflagen des zugehörigen Gutachtens (unter anderem Naben, Airbag, Fahrversuch, usw.)