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Sportsitze & Sicherheitsgurte

 

  • Nur Sitze mit einem Gutachten sind eintragungsfähig.
    Mindesterfordernis ist ein E-Prüfzeichen (E13,E1, etc)

 

  • Die Sitze müssen in Längsrichtung verstellbar sein, die Sitzlehne sowie die Kopfstützen müssen jeder Körperform angepasst werden können.

 

  • Befestigung des Sitzes an mitgelieferter und geprüfter Sitzschiene.

 

  • Das Material des Sitzes muss den Anforderungen der Fahrgastzelle entsprechen.

 

  • Nur Sicherheitsgurte mit E-Prüfzeichen verwenden.

 

  • Wenn H-Gurte verwendet werden, dürfen in der 2.Reihe keine Personen befördert werden.

 

  • Die serienmäßigen Gurtbefestigungspunkte für Sicherheitsgurte müssen verwendet werden.

 

  • Sitze mit einer FIA-Prüfung sind nur in Ausnahmen genehmigungsfähig.