Sportsitze & Sicherheitsgurte
- Nur Sitze mit einem Gutachten sind eintragungsfähig.
Mindesterfordernis ist ein E-Prüfzeichen (E13,E1, etc)
- Die Sitze müssen in Längsrichtung verstellbar sein, die Sitzlehne sowie die Kopfstützen müssen jeder Körperform angepasst werden können.
- Befestigung des Sitzes an mitgelieferter und geprüfter Sitzschiene.
- Das Material des Sitzes muss den Anforderungen der Fahrgastzelle entsprechen.
- Nur Sicherheitsgurte mit E-Prüfzeichen verwenden.
- Wenn H-Gurte verwendet werden, dürfen in der 2.Reihe keine Personen befördert werden.
- Die serienmäßigen Gurtbefestigungspunkte für Sicherheitsgurte müssen verwendet werden.
- Sitze mit einer FIA-Prüfung sind nur in Ausnahmen genehmigungsfähig.