Motortuning
- Leistungssteigerung bis 30% durch Zivilingenieur möglich.
- Turboumbauten sind nicht mehr eintragungsfähig!
- Bei einer Leistungssteigerung über 30% ist eine Einzelgenehmigung durch die entsprechende Landesregierung notwenig, weiters muss eine Abgasprüfung erfolgen.
- Unbedingte Meldung bei der Zulassungsstelle, bzgl. KFZ Steuer. Ansonsten kann es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommen.
- Die Bremsanlage muss auf die Höchstgeschwindigkeit ausgelegt werden.
- Es muss ein TÜV-Gutachten vorliegen mit Angaben über Abgas, Leistung, Drehzahl, Lautstärke, Nahfeldpegel, Absorptionskoeffizent und Abgas-Verfahren.
- Ein Leistungsmessprotokoll muss vorliegen.