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Motortuning

 

  • Leistungssteigerung bis 30% durch Zivilingenieur möglich.
  • Turboumbauten sind nicht mehr eintragungsfähig!

 

  • Bei einer Leistungssteigerung über 30% ist eine Einzelgenehmigung durch die entsprechende Landesregierung notwenig, weiters muss eine Abgasprüfung erfolgen.

 

  • Unbedingte Meldung bei der Zulassungsstelle, bzgl. KFZ Steuer. Ansonsten kann es zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommen.

 

  • Die Bremsanlage muss auf die Höchstgeschwindigkeit ausgelegt werden.

 

  • Es muss ein TÜV-Gutachten vorliegen mit Angaben über Abgas, Leistung, Drehzahl, Lautstärke, Nahfeldpegel, Absorptionskoeffizent und Abgas-Verfahren.

 

  • Ein Leistungsmessprotokoll muss vorliegen.