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Aktuelles

 

Räder

 

Neue Nachrüsträder / Felgenkennzeichnungen:

z.B. E 1, 124 R-000082 (für Dezentfelgen)

 

Die Richtlinie, die Regelung Nr. 124 „Wirtschaftskommission der Vereinigten Nationen für Europa“ unterscheidet zwischen Räder für die Erstausrüstung (OE-Räder) und Nachrüsträder.

Nachrüsträder können identisch sein mit den Originalrädern oder auch nachgebaute sein.

Der Hersteller dieser Nachrüsträder muss nicht unbedingt den Fahrzeughersteller mit diesen Rädern beliefern.

Die Qualität muss dem Originalrad entsprechen, desweiteren Einpresstiefe, Befestigung, Lochkreisdurchmesser, Durchmesser der Befestigungsbohrungen etc.

 

Wichtig ist, dass die Dimensionen der Nachrüsträder bereits in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Die Bremsung, Lenkung, etc. und das Fahrwerk müssen dem Serienstand entsprechen.

Räder die keine Originalräder sind und den Kriterien für Nachrüsträder nicht entsprechen sind Sonderräder. In der Regel haben die Räder andere Dimensionen als wie sie im Typenschein bzw. Datenauszug eingetragen sind.

 

Nachrüsträder sind eintragungsfrei, wenn sie die entsprechende Kennzeichnung außen auf der Felge aufweisen: ein großes E in einem Kreis und die Kennzahl des Landes z.B. 1 für Deutschland.

Desweiteren noch die Richtlinie 124R und anschließend nach dem nachgestellten Buchstaben R mit Bindestrich die entsprechende Genehmigungsnummer. Die üblichen Radkennzeichnungen können sowohl außen als auch innen aufgebracht werden. Eine nachträgliche Bearbeitung oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.