Luftfahrwerk
Die verwendeten Teile müssen über Teilegutachten samt Anbauprüfung für Ihr Fahrzeug verfügen. Bei der Begutachtung werden sämtliche Kennzeichnungen der Teile überprüft. Es werden sogenannte Kontrollmaße am Fahrzeug abgenommen (Fahrzeughöhe, Kontrollmaß Radmitte senkrecht zu Radhauskaten etc.) und im Gutachten vermerkt. Speziell bei Luftfahrwerken ist die Tieferlegung nur bei definierten Betriebsdrücken genehmigt. Bei Kontrollen durch die Exekutive kann über beim Nachmessen dieser Kontrollmaße sehr leicht eine Abweichung vom genehmigten Zustand festgestellt werden.
- Mindestbodenfreiheit: 110 mm im Fahrbetrieb mit Nenndruck
- Auch bei vollständiger Entlüftung (0bar), muss das Fahrzeug vollständig lenkbar und bei 50km/h fahrbar sein.
- Bei vollständiger Entlüftung darf, das Rad nicht im Radkasten schleifen
- Eine akustische Warnheit muss vorhanden sein und muss bei Über- bzw. Unterschreiten des Systemdrucks ansprechen. Das System darf nicht deaktivierbar sein.
- Eine Höhenverstellung nur im Stillstand mit angezogener Handbremse zulässig.
- Kraftfahrzeuge mit automatischer Leuchtweitenregulierung müssen die Einstellung entsprechend korrigieren.
- Zivilingenieure und nichtamtliche Sachverständige (NASV) wurden von den Landeshauptleuten angewiesen, bei Änderungsabnahmen die Bodenfreiheit wie bisher mit 11 cm zu kontrollieren bzw. zu vermessen.
- Bei Kontrollen z.B. auf der Straße und bei Überprüfungen nach §§ 56 und 57a (KFG) wird eine verschleißmäßige Toleranz bis auf 9 cm Bodenfreiheit toleriert! Nicht toleriert werden nachträgliche Manipulationen an tiefergelegten Fahrzeugen!
§57a = (Pickerlüberprüfung)
Elastische Teile (z.B. Seitenschweller, Spoilerlippen) werden nicht berücksichtigt.Diese müssen aber eine Mindestbodenfreiheit von 80 mm aufweisen.
Siehe Bild unten
Sollte die Mindestbodenfreiheit nicht eingehalten werden, so können sogenannte "Höherlegungskits / Spring Distance Kits" in Ringform (Höhe 5-35mm) zwischen Federteller und Feder gelegt werden (z.B. von Weitec). Eine weitere Möglichkeit sind Vorfedern von Jansen-Competition.
TIPP: Gleich nach dem Umbau sollte das Fahrzeug unbedingt eine Bodenfreiheit von ca. 12cm haben, da sich das Fahrwerk deutlich setzen wird.
Kontrolle mittels einem Holzstückes, das quer zur Fahrtrichtung liegt, 11cm hoch und 80cm lang ist. Dabei muss der Fahrer (ca. 75kg) im Fahrzeug sitzen.
Überprüfen Sie besonders kritische Stellen wie Schrauben der Querlenkbefestigung, Ölwannen-Anprallschutz, Träger, etc.
Das Fahrwerk soll bei voller Beladung noch 25mm federn.
Der beladene Zustand kann mit Hilfe eines Auffahrkeils simuliert werden.
- Mindestausfederweg: 50 mm
- Spielfreiheit der Luftbelge in axialer Richtung (Vorspannung)
- Kennzeichnung der Federn ablesbar (nicht Überlackieren)
- Freigängigkeit bei der größten zugelassenen Rad/Reifen Kombination in allen Belastungs- und Betriebszuständen ( > 4 mm zu Fahrwerksteilen, > 2 mm zu Bremsteilen und zu allen anderen Bauteilen > 6 mm)
- Scheinwerferunterkante muss eine Mindesthöhe von 500 mm aufweisen
- Einhaltung sämtlicher Auflagen laut Teilegutachten.
Anmerkungen: Nach Fahrwerksänderungen sind die Fahrwerksgeometrie, Scheinwerfer, sowie Hinterachsbremskraftregler (falls vorhanden) neu zu justieren. Die Protokolle bzw. Bestätigungen müssen vorgelegt werden.
Bei Gewindefahrwerken muss ein Nachweis über den fachmännischen Einbau in Verbindung mit den Sicherungsringen vorgelegt werden.
In diesem Bereich muss dass Fahrzeug eine Mindestbodenfreiheit von 110mm haben. (elastische Teile eine Bodenfreiheit von 80mm) | |
In diesem Bereich muss das Fahrzeug eine Mindestbodenfreiheit von 80mm haben. |
Angaben in mm