Aerodynamikbauteile
- Für das Anbauteil muss ein Teilegutachten vorhanden sein:
Mindesterfordernis ist ein dauerhaft angebrachtes E-Prüfzeichen (E13,E1, etc), daher ist wichtig, ev. Teilenummern nicht zu entfernen (durch Wegschleifen der eingeprägten Nummern, Entfernen von Aufklebern oder Überlackieren von gedruckten Kennzeichnungen).
- Auf die Bodenfreiheit ist zu achten.
In diesem Bereich muss dass Fahrzeug eine Mindestbodenfreiheit von 110mm haben. (elastische Teile eine Bodenfreiheit von 80mm) | |
In diesem Bereich muss das Fahrzeug eine Mindestbodenfreiheit von 80mm haben. |
- Die Zugänglichkeit zu der vorderen und hinteren Abschleppvorrichtung muss gewährleistet sein.
- Die Befestigung muss dauerhaft sein und der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges angepasst sein.
- Motorhaubenverlängerungen dürfen die Beleuchtungsreflektoren nicht abdecken.
- Öffnungen in Motorhauben müssen von innen verschlossen werden und dürfen keine Funktion aufweisen.
- Heckflügel müssen eine Sicherung haben, entweder ein Fangseil oder einen Gurt. Sie dürfen nicht breiter als die Karosserie sein. (Teilegutachten zwingend notwendig). Die Flügel dürfen die Verletzungsgefahr bei Fußgängerunfällen nicht erhöhen.
- Keine scharfen Kanten dürfen vorhanden sein (minimaler Radius von 3mm).
- Keine vermeidbaren vorspringen Kanten dürfen vorhanden sein.
- Das Material muss brandbeständig und splittersicher sein.
- Kfz-Kennzeichnen müssen an der Unterkante vorne mindestens 200 mm, hinten mindestens 300 mm vom Boden entfernt sein.
- Luftleiteinrichtungen zu den Bremssystem dürfen nicht unterbrochen werden.
Infos bzgl. Scheinwerferblenden finden Sie unter Beleuchtungseinrichtung