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Cleanen

 

Generell ist Cleanen von Fahrzeugen als problematisch anzusehen.

Im rechtlichen Sinne gilt dass "Fahrzeugmodifikationen nicht zum technischen Rückschritt bzgl. zur Herabsetzung der Verkehrs-, Fahrzeug- und Insassensicherheit führen dürfen".

Allgemein ist das Entfernen von Beleuchtungen und Spritzdüsen (ev. Steckdüsen als Zubehör) der vorderen Scheibenwasch- und Scheibenwischanlage sowie der Spiegel untersagt.

Bei Heckscheiben hingegen wurde bis jetzt das Entfernen der Wasch- und Wischeinrichtungen gebilligt.

Emblem-Cleaning:

Da einige Fahrzeuge bis hin zur Marken-Unkenntlichkeit modifiziert werden, kann dies die Fahrzeugbeschreibung im Zuge von Überschreitungen der StVO erschweren und somit zu begründeten Diskussionen mit der Exekutive führen. Es muss mindestens ein Erkennungsmerkmal am Fahrzeug angebracht werden. Embleme anderer Fahrzeugmarken aufzukleben ist verboten.