Bremsen
Bremssattel
- Ein E-Prüfzeichen und eine Teilenummer müssen auf dem Bremssattel, Adapter und alle relevanten Teile dauerhaft angebracht sein.
- Der Hersteller muss eindeutig identifizierbar sein.
- Eine entsprechende ABE oder ein Teilegutachten muss vorhanden sein
- Eine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeugherstellers für das angebrachte spezielle Bremssystem muss bestätigen, dass alle Fahrwerkskomponenten den erhöhten Verzögerungskräften standhalten.
- Ein Mindestabstand von etwa 10 mm ist zwischen Bremssattel und Felge/Klebewuchtgewicht einzuhalten.
Bremsscheibe
- E-Prüfzeichen, Teilenummer und Gutachten müssen vorhanden sein. Die Kühlung der Bremsscheibe darf sich nicht verschlechtern.
- Abstimmung der Bremsscheiben auf die Bremsklötze.
Bremsklötze
- Bremsklötze gelten ebenfalls als Austauschteile und müssen nicht typisiert werden
- Abstimmung der Bremsklötze auf die Bremsscheiben.
Wenn notwendig muss ein Bremskraftprotokoll vorhanden sein.