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Bremsen

Bremssattel

  • Ein E-Prüfzeichen und eine Teilenummer müssen auf dem Bremssattel, Adapter und alle relevanten Teile dauerhaft angebracht sein.
  • Der Hersteller muss eindeutig identifizierbar sein.
  • Eine entsprechende ABE oder ein Teilegutachten muss vorhanden sein
  • Eine Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeugherstellers für das angebrachte spezielle Bremssystem muss bestätigen, dass alle Fahrwerkskomponenten den erhöhten Verzögerungskräften standhalten.
  • Ein Mindestabstand von etwa 10 mm ist zwischen Bremssattel und Felge/Klebewuchtgewicht einzuhalten.

Bremsscheibe

  • E-Prüfzeichen, Teilenummer und Gutachten müssen vorhanden sein. Die Kühlung der Bremsscheibe darf sich nicht verschlechtern.
  • Abstimmung der Bremsscheiben auf die Bremsklötze.

Bremsklötze

  • Bremsklötze gelten ebenfalls als Austauschteile und müssen nicht typisiert werden
  • Abstimmung der Bremsklötze auf die Bremsscheiben.

Wenn notwendig muss ein Bremskraftprotokoll vorhanden sein.

 

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