KFZ Änderungsgenehmigung
Wodurch kann eine Eintragung von Änderungen am Kfz erforderlich sein?
Alle Änderungen, die Daten in den Fahrzeugpapieren betreffen, wie z.B. Reifendimensionen, Hauptabmessungen, Bremsanlagen etc. und die sich auf die Betriebs und Verkehrssicherheit auswirken. Nicht erforderlich ist eine Begutachtung z.B. bei Verwendung von Austausch- Schalldämpfern, wenn diese mit einem e - Prüfzeichen versehen sind, vom Hersteller für das Fahrzeug freigegeben worden sind und das Produktkärtchen immer mitgeführt wird.
Grundsätzliches über Eintragungen Abnahmekriterien sind die Grundlagen des VdTÜV-Merkblattes 751.
Diese Überprüfung ihres Kraftfahrzeuges dient ausschließlich der Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Eintragungsmöglichkeit von Änderungen bei uns:
Eintragungen ohne zusätzliche Vorführung bei der zuständigen Landesregierung möglich für Oberösterreich und Steiermark.
Mit zusätzlicher Vorführung in Salzburg und Kärnten
Einzelgenehmigung (Import von Fahrzeugen):
Eine Einzelgenehmigung ist erforderlich wenn keine österreichische Typengenehmigung vorliegt.
Einzelgenehmigungen werden nur von der zuständigen Landesregierung gemacht.
Bitte zuerst mit dieser Kontakt aufnehmen:
Oberösterreich: 0732 / 7720 - DW 13501
Salzburg: 0662 / 8042 - DW 5353
Steiermark: 0316 877 - DW 2931
Kärnten: 05 0536 - DW 31961
Eventuell kann ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich sein, wenn das Fahrzeug vom Originalzustand abweicht oder die Behörde nicht auf die benötigten Fahrzeugdaten zugreifen kann.