Genehmigungsablauf
Bitte achten Sie auf folgende Punkte bevor Sie zu uns kommen:
- Beim Kauf von Tuningteilen sollten Sie unbedingt darauf achten, dass entsprechende Gutachten (oft auch als Teilegutachten, ABE’s oder einfach als TÜV’s bezeichnet), Bescheinigungen oder bei bereits genehmigten Teilen (wie Scheibenfolien, Sport-Auspuffanlagen, Beleuchtungseinrichtungen) die Genehmigungspapiere mitgeliefert werden.
- Falls Sie Probleme beim Besorgen von Gutachten haben, können wir Ihnen gerne behilflich sein.
- Die Auflagen laut Gutachten sind einzuhalten!
Wie kommen Sie zu einem Begutachtungstermin?
- Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Was ist zur Begutachtung mitzubringen?
- Fahrzeug mit sämtlichen montierten Teilen
- Auszug aus der Genehmigungsdatenbank bzw. Typenschein (bei fremdfinanzierten Fahrzeugen von der Bank anfordern), oder Einzelgenehmigungsbescheid (Ihre Fahrzeugpapiere bekommen Sie nach erfolgreicher Eintragung wieder zurück)
- Teilegutachten, ABE’s, Bescheinigungen, etc. aller geänderten Teile (müssen bei uns für immer im Archiv bleiben)
-
Benötige Bestätigung bei:
Fahrwerksänderungen:
Achsmesskontrollprotokoll über die Fahrwerkgeometrie
Scheinwerfereinstellungsbestätigung
Protokolle und Bestätigungen müssen von einer KFZ-Fachwerkstätte sein
Rad & Reifen:
Überprüfungsprotokoll des Tachometers falls der neue Abrollumfang sich außerhalb des Toleranzbereiches befindet.
Abrollumfangrechner
Motortuning:
Leistungsmessprotokoll
(nur im Bereich von -25% und + 30% der Nennleistung bei uns eintragungsfähig, außerhalb der Toleranz bitte direkt mit der entsprechenden Landesregierung Kontakt aufnehmen)
Auch ein Abgasmessprotokoll muss vorgelegt werden.
Bremskraftregler:
Bremskraftprotokoll
Nur notwendig bei einstellbaren lastabhängigen Bremskraftreglern
Vollmacht:
Bitte fühlen Sie folgendes Formular aus und bringen es zum Überprüfungstermin mit.
Dies ist vor allem wichtig wenn jene Person, welche zur Überprüfung des Fahrzeuges kommt nicht gleich der Zulassungsbesitzer ist so.
Aufnahmeformular:
Bitte füllen Sie das Aufnahmeformular aus und bringen es zu Ihrem Überprüfungstermin mit.
Aufnahmeformular.pdf
Welche Tätigkeiten führen wir aus?
- Die Begutachtung der Fahrzeugänderungen samt Probefahrt
- Fotos von Ihrem KFZ (von links vorne und rechts hinten)
- Nach positiver Beurteilung der Änderungen bekommen Sie eine Bestätigung über den eingeleiteten Genehmigungsablauf (per Post), gleichzeitig erfolgt die Anzeige der Änderungen beim zuständigen Landeshauptmann.
Oberösterreich:
Der Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, bzw. der Typenschein bzw. der Einzelgenehmigungsbescheid mit den eingetragenen Änderungen und das von uns erstellte Kontrollblatt werden dann auf dem Postweg ca. 4 – 6 Wochen nach der Begutachtung mittels eingeschriebenen Briefes von der jeweiligen Landesregierung direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.
Steiermark:
Der Auszug aus der Genehmigungsdatenbank, bzw. der Typenschein bzw. der Einzelgenehmigungsbescheid mit den eingetragenen Änderungen und das von uns erstellte Kontrollblatt werden dann auf dem Postweg ca. 1 – 2 Wochen nach der Begutachtung mittels eingeschriebenen Briefes von uns direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.
- Auf dem Kontrollblatt sind alle Änderungen durch Beschreibung und Fotos dokumentiert. Dieses ist im Fahrzeug immer mitzuführen und ist bei Kontrollen der Exekutive vorzuzeigen.
- Einen neuen Zulassungsschein mit den eingetragenen Änderungen müssen Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle ausdrucken lassen. (kostenfrei)